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Unsere Garantie

Eine klare Garantie ohne böse Überraschungen

Für alle Polara -Produkte gilt automatisch eine 2-jährige Garantie, die Folgendes umfasst:

Vollständige und zu 100 % kostenlose Übernahme der Kosten für den Austausch defekter Teile Ihres Produkts.

✅ Verlängerung möglich: Sie können Ihre Garantie jederzeit für nur 29,90 € von 2 auf 4 Jahre verlängern .

Die vollständige Übernahme der Kosten für die Anfahrt eines Partnertechnikers zu Ihnen nach Hause

Unser Kundendienstteam

Der Polara-Kundendienst: persönlich, hilfsbereit und effizient

Wir sind der Meinung, dass ein gutes Produkt einen guten Kundendienst verdient. Deshalb haben wir ein engagiertes Kundendienstteam zusammengestellt, das von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr direkt per Telefon oder E-Mail erreichbar ist.

Keine vorgefertigten Antworten, keine endlosen Warteschlangen – unsere Berater kennen unsere Produkte und sind da, um Ihr Problem einfach und schnell zu lösen.

📞 Telefon:
🇫🇷 FR: +33 3 76 33 05 24
🇪🇸 ES: +34 919 49 01 93
🇧🇪 FR: +32 3 808 23 00
🇧🇪 NL: +32 78 48 32 61
🇳🇱 NL: +31 85 208 8343
🇨🇭 FR: +41 22 518 07 21

📧 Per E-Mail: contact@polara.co

Die Dienstleistungen von Polara

30 Tage Zufriedenheitsgarantie – oder Geld zurück

Sie haben 30 Tage Zeit, Ihr Gerät zu testen und es zu lieben! Die Rücksendung ist einfach und schnell!

Zahlung in 3 Raten ohne Zusatzkosten

Nutzen Sie die Möglichkeit, in drei Raten ohne zusätzliche Kosten zu bezahlen – dank unseres Partners Klarna.
100 % sichere Zahlungen per Kreditkarte oder PayPal.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Unsere Polara-Experten stehen Ihnen montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr telefonisch zur Verfügung. Sie können sich auch über den Chat unten rechts oder per E-Mail an uns wenden.

2 Jahre Garantie

Erstklassige Qualität zu einem fairen Preis. Unsere Geräte sind langlebig und darauf ausgelegt, den Alltag in der heißen Jahreszeit zu erleichtern.

Zahlung bei Lieferung

Wir bieten Ihnen die Zahlung nach Lieferung an. Um diesen Service zu nutzen, wählen Sie bitte Klarna als Zahlungsmethode und anschliessend die Option „Zahlung innerhalb von 30 Tagen“.

Gesetzliche Konformitätsgarantie


Gemäß Artikel L217-3 ff. des Verbrauchergesetzbuchs ist der Verkäufer verpflichtet, eine vertragsgemäße Ware zu liefern, und haftet für bei der Übergabe bestehende Vertragswidrigkeiten. Der Verbraucher verfügt über eine Frist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware, um die gesetzliche Konformitätsgarantie geltend zu machen. Während dieser Frist muss der Verbraucher lediglich das Vorliegen des Vertragsmangels nachweisen, nicht jedoch den Zeitpunkt seines Auftretens. Die gesetzliche Konformitätsgarantie verpflichtet den Unternehmer gegebenenfalls dazu, alle notwendigen Aktualisierungen bereitzustellen, um die Konformität der Ware aufrechtzuerhalten. Die gesetzliche Konformitätsgarantie gewährt dem Verbraucher das Recht auf Reparatur oder Ersatz der Ware innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Antrag, ohne Kosten und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für ihn. Wird die Ware im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie repariert, erhält der Verbraucher eine Garantieverlängerung um sechs Monate. Verlangt der Verbraucher die Reparatur der Ware, der Verkäufer jedoch den Austausch, verlängert sich die gesetzliche Konformitätsgarantie um zwei Jahre ab dem Datum des Austauschs der Ware. Der Verbraucher kann eine Minderung des Kaufpreises bei Beibehaltung der Ware verlangen oder den Vertrag kündigen und gegen Rückgabe der Ware eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn: der Gewerbetreibende sich weigert, die Ware zu reparieren oder auszutauschen; die Reparatur oder der Austausch erst nach Ablauf einer Frist von dreißig Tagen erfolgt; die Reparatur oder der Austausch für den Verbraucher mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden ist; die Vertragswidrigkeit trotz des Versuchs der Nachbesserung weiterhin besteht. Der Verbraucher hat ebenfalls Anspruch auf eine Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags, wenn die Vertragswidrigkeit so schwerwiegend ist, dass sie eine sofortige Preisminderung oder Aufhebung des Vertrags rechtfertigt. Der Verbraucher ist dann nicht verpflichtet, zuvor die Reparatur oder den Ersatz der Ware zu verlangen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Aufhebung des Kaufvertrags, wenn die Vertragswidrigkeit geringfügig ist.

Gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel


Gemäß den Artikeln 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haftet der Verkäufer für versteckte Mängel der verkauften Sache, die diese für den vorgesehenen Verwendungszweck ungeeignet machen oder diesen Verwendungszweck so stark beeinträchtigen, dass der Käufer die Sache nicht erworben hätte oder nur einen geringeren Preis dafür gezahlt hätte, wenn er von diesen Mängeln Kenntnis gehabt hätte. Der Verbraucher kann beschließen, die Gewährleistung für versteckte Mängel der verkauften Sache im Sinne von Artikel 1641 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend zu machen. In diesem Fall kann er gemäß Artikel 1644 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen der Rückabwicklung des Kaufvertrags und einer Minderung des Kaufpreises wählen. Diese Klage muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Entdeckung des Mangels erhoben werden.

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